DSGVO-Konformität der Website hat mit mehr als nur einem Impressum und einer Datenschutzerklärung zu tun.
Mit der Digitalisierung bieten eine Menge Internetdienstanbieter die Möglichkeit des schnellen und komfortablen Websitebaus. Eine Website muss aber mehr sein, als nur schön. Darüber hinaus kommt es nicht nur auf das Impressum und einer Datenschutzerklärung an. Andere Aspekte, wie die auszuweisenden Cookies, die Trackingtechnologie, Double-Opt-ins, etc. gilt es auch zu beachten. All diese Begriffe sind bisher immer eher ungeachtet an mir vorbeigezogen. Ohne Vorkenntnisse möchte ich also nun versuchen, meine Website DSGVO konform zu gestalten und so die Kostenfalle DSGVO zu vermeiden. Um herauszufinden, was ich wirklich erreichen kann, wenn ich meine Website nach den diversen, im Internet zu findenden Checklisten verbessere, lasse ich im Vorhinein einen Website DSGVO Quick Check von unserem Sicherheitsexperten Michael Trabert durchführen. Erst im Anschluss an das Experiment werden der Experte und ich gemeinsam diese Ergebnisse auswerten und besprechen.
Einige Stunden später, mein Kopf raucht.
Ich habe einige Beiträge von Firmen, aber auch Journalisten gefunden, die mir im Kern alle dieselben Tipps geben. Dabei habe ich meine Website auf ihre Verschlüsselung geprüft, ich habe anhand der offiziellen Richtlinien meine Datenschutzerklärung überarbeitet, sowie meine Social-Media-Plugins, Statistik-Tools, Newsletter und Cookies überprüft. Trotzdem fühle ich mich nicht, als wäre ich damit in jeder Hinsicht DSGVO-konform und vermeide die Kostenfalle DSGVO. Denn wieso sollten insbesondere Firmen ihr gesamtes Know-How online stellen, wenn dies der Kern ihres Geschäftsmodells ist? Und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass auch Journalisten nicht mehr wissen können, als die Recherche-Ergebnisse zulassen.
Um zu sehen, zu welcher Verbesserung ich es mit meinem kleinen Selbstexperiment letztendlich gebracht habe, lasse ich erneut einen Website Quick Check von den Profis durchführen. Zur Besprechung der Ergebnisse habe ich nun einen Termin mit Herrn Trabert. Ich erkläre ihm mein Vorgehen und berichte, dass es echt eine Menge Arbeit war und ich eigentlich nur gehandelt habe, ohne zu verstehen. Ich bin wirklich gespannt. Um die Thematik nicht zu verkomplizieren, erklärt Michael Trabert mir die Situation wie folgt: „Im ersten Check, den wir zu Beginn gemacht haben und als Ausgangssituation nehmen, wies Ihre Seite knapp 67 Fehlerpunkte auf. Mit Ihrem Selbstversuch konnten Sie diese zwar auf 28 Fehlerpunkte minimieren, also etwas mehr als halbieren, trotzdem aber nicht gänzlich beseitigen.“
Wussten Sie, dass 1 fehlerhafter Punkt in Ihrer Website reicht, um gegen die DSGVO zu verstoßen und damit rechtlich belangt zu werden?
Das Bußgeld für eine nicht konforme Website kann sich auf bis zu 5.000 € belaufen. Michael Trabert schmunzelt: „Für diesen Preis, setzen wir Ihnen als Profi gleich zwei neue, DSGVO-konforme Websites auf.“
Ich verstehe, dass die Einhaltung der DSGVO auf meiner Website das A und O ist, denn was bringt mir eine noch so schöne Website, wenn ich rechtlich nicht auf der sicheren Seite bin. Zunächst werde ich also auch die restlichen Fehlerpunkte auf meiner Website von den Fachleuten ausbessern lassen. Denn 28 Fehler sind schließlich 28 Fehler, die mir zum Verhängnis werden können.