DSGVO CYBERSCHUTZ
„Es gibt zwei Arten von Unternehmen“, hat FBI-Chef Robert Mueller einmal gesagt: “Die, die gehackt wurden – und die, die es noch werden.”
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Seit dem 25.05.2018 ist die DSGVO in Kraft getreten. Die Sanktionen bzw. Strafen sollen gem. Art. 83, 84 DSGVO eine wirksame und abschreckende Wirkung haben. Die Bußgelder für einen Verstoß wurden massiv erhöht. Gem. Art. 83 DSGVO können Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Umsatzes verhängt werden. Die Bußgelder werden nun auch bei leichten Verstößen verhängt.
Fachanwälte der IT-Recht Kanzlei stellen durch eine dauerhafte Qualitätssicherung die Aktualität und Rechtssicherheit der angebotenen Rechtstexte sicher. Im Bereich dauerhafter rechtlicher Betreuung von Online-Händlern ist die IT-Recht Kanzlei Marktführer unter den Kanzleien.
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Wie wird der Geschäftsführer enthaftet, um hohe Schadensersatzforderungen und DSGVO-Bußgelder zu vermeiden?
Immer mehr kleine und große Unternehmen beschäftigen sich in unserer Region aktiv mit Cyber-Krisenmanagement, aber das Niveau von Schutz- und Präventionsmaßnahmen ist in vielen Unternehmen nach wie vor bedenklich. Diesen Vorteil können Cyber-Kriminelle leicht für sich nutzen. Als nicht seltene Folge entstehen Bußgeldforderungen, wofür ein Geschäftsführer persönlich haftet.
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So hat auch der Geschäftsführer dem AktG entsprechend nach § 43 I GmbHG die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns“ aufzubringen (Baumbach/Hueck/Zöllner/ Noack, GmbHG § 43 Rn.7).
Alle Verantwortliche haben Kontrollpflichten. Wegen Nichteinhaltung der neuen Regeln können sie zudem persönlich zur Haftung herangezogen werden und sowohl Schadenersatzansprüchen und Geldbußen ausgesetzt sein.
Für genauere Informationen schreiben Sie uns gerne an!
„Es gibt keine größere Bedrohung für Unternehmer im digitalen Zeitalter als Cyber Risiken. Aus diesem Grund habe ich mich auf die Absicherung dieser Risiken fokussiert und eine Zertifizierung zum Fachberater für Cyber-Risiken (TÜV Rheinland) absolviert. Um einen größtmöglichen Schutz zu erreichen, habe ich den Markt sorgfältig geprüft und ein Netzwerk aus Experten ausgewählt, die ebenfalls auf Cyber Risiken spezialisiert sind. ”
Ihr Vorteil:
„Sie erhalten einen umfassenden Schutz – effizient und kostenoptimiert aus einer Hand.”.
Grundsätzlich sind Bußgelder in Deutschland nicht versicherbar.
Der Gesetzgeber sieht in der Zahlung einen Lern- und Abschreckungseffekt beim Schädiger, den dieser nicht abgeben kann. Hingegen können ausländische Bußgelder vom Versicherer übernommen werden, wenn dies gesetzlich zulässig ist.
In dem man einen Rechtsbeistand zurate zieht und den Bescheid prüfen lässt. Der Versicherer übernimmt zwar nicht die Zahlung des Bußgelds, aber die Überprüfung und die Kosten des zugehenden Rechtsweges.
Beispiel: Einem Unternehmen wird aufgrund einer Datenrechtsverletzung ein Bußgeldbescheid in Höhe von 50.000,- Euro zugestellt. Diesen Fall übernimmt der Cyberversicherer und prüft die Forderung. Stellt sich heraus, dass das Bußgeld nicht angemessen ist, muss das Unternehmen zwar den reduzierten Betrag von bspw. 25.000,- Euro zahlen, die Kosten für die Prüfung und Abwehr des ersten Bescheides übernimmt jedoch der Versicherer.
P.S.: Cyberversicherer unterstützen in der Regel auch unabhängig von einem Cybervorfall bei Datenrechtsverletzungen.
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten, dann beraten wir Sie gerne persönlich in einer 30-minütigen Erstberatung.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir melden uns wieder bei Ihnen!
Heinrich-Hertz-Straße 11, 34123 Kassel +49(0) 561 5061 6933 info@dsgvo-cyber-schutz.de
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