DSGVO CYBERSCHUTZ
„Es gibt zwei Arten von Unternehmen“, hat FBI-Chef Robert Mueller einmal gesagt: „Die, die gehackt wurden – und die, die es noch werden.“
„Es gibt zwei Arten von Unternehmen“, hat FBI-Chef Robert Mueller einmal gesagt: „Die, die gehackt wurden – und die, die es noch werden.“
Dein Unternehmen soll nicht das nächste sein – packen wir es gemeinsam an!
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So hat auch der Geschäftsführer dem AktG entsprechend nach § 43 I GmbHG die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns“ aufzubringen (Baumbach/Hueck/Zöllner/ Noack, GmbHG § 43 Rn.7).
Alle Verantwortliche haben Kontrollpflichten. Wegen Nichteinhaltung der neuen Regeln können sie zudem persönlich zur Haftung herangezogen werden und sowohl Schadenersatzansprüchen und Geldbußen ausgesetzt sein.
Für genauere Informationen schreib uns gerne an!
CYBER- & DATENSCHUTZ FÜR UNTERNEHMEN
„Es gibt keine größere Bedrohung für Unternehmer im digitalen Zeitalter als Cyber-Risiken. Durch KI wird dies noch erhöht. Aus diesem Grund habe ich mich auf die Absicherung dieser Risiken fokussiert und eine Zertifizierung zum Fachberater für Cyber-Risiken (TÜV Rheinland) absolviert.
Zudem bin ich zertifizierter AI-Trainer.
Um einen größtmöglichen Schutz und Knowhow zu erreichen, habe ich den Markt sorgfältig geprüft und ein Netzwerk aus Experten ausgewählt, die ebenfalls auf Cyber-Risiken und KI spezialisiert sind. ”
Dein Vorteil:
„Du erhältst einen umfassenden Schutz und das Knowhow von KI Experten – effizient und kostenoptimiert aus einer Hand.”
FAQs zum Bußgeld
Grundsätzlich sind Bußgelder in Deutschland nicht versicherbar.
Der Gesetzgeber sieht in der Zahlung einen Lern- und Abschreckungseffekt beim Schädiger, den dieser nicht abgeben kann. Hingegen können ausländische Bußgelder vom Versicherer übernommen werden, wenn dies gesetzlich zulässig ist.
In dem man einen Rechtsbeistand zurate zieht und den Bescheid prüfen lässt. Der Versicherer übernimmt zwar nicht die Zahlung des Bußgelds, aber die Überprüfung und die Kosten des zugehenden Rechtsweges.
Beispiel: Einem Unternehmen wird aufgrund einer Datenrechtsverletzung ein Bußgeldbescheid in Höhe von 50.000,- Euro zugestellt. Diesen Fall übernimmt der Cyberversicherer und prüft die Forderung. Stellt sich heraus, dass das Bußgeld nicht angemessen ist, muss das Unternehmen zwar den reduzierten Betrag von bspw. 25.000,- Euro zahlen, die Kosten für die Prüfung und Abwehr des ersten Bescheides übernimmt jedoch der Versicherer.
P.S.: Cyberversicherer unterstützen in der Regel auch unabhängig von einem Cybervorfall bei Datenrechtsverletzungen.
Fachanwälte der IT-Recht Kanzlei stellen durch eine dauerhafte Qualitätssicherung die Aktualität und Rechtssicherheit der angebotenen Rechtstexte sicher. Im Bereich dauerhafter rechtlicher Betreuung von Online-Händlern ist die IT-Recht Kanzlei Marktführer unter den Kanzleien.
Hast Du Fragen zu unseren Produkten, dann beraten wir Dich gerne persönlich in einer 30-minütigen Erstberatung.
Kontaktiere uns per E-Mail oder Telefon oder nutz einfach unser Kontaktformular und wir melden uns bei Dir!
Heinrich-Hertz-Straße 11, 34123 Kassel +49(0) 561 5061 6933 info@dsgvo-cyber-schutz.de
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